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Durch die
Tatsache, dass davon ausgegangen werden muss, dass das Niveau der
gesetzlichen Rente sinken wird, spielt die
private Rentenversicherung
eine immer wichtigere Rolle. Mittlerweile gibt es zahlreiche
Anbieter und
verschiedene Formen, wie die private Rentenversicherung gestaltet werden
kann. Die Basis der privaten Rentenversicherung bildet zunächst ein
Sparplan. Der Versicherungsnehmer zahlt während der Vertragslaufzeit
Beiträge ein, durch die er ein Guthaben anspart. Dieses Guthaben wird in
der Regel in garantierter Höhe verzinst und ab einem bestimmten
Zeitpunkt zusammen mit eventuellen Überschüssen ausbezahlt. Beim
Abschluss einer privaten Rentenversicherung spielen mehrere Punkte eine
wichtige Rolle. Hierzu gehören der individuelle Bedarf, die Länge der
Vertragsdauer und die gewünschte Auszahlungsform. Der individuelle
Bedarf, also die Höhe der gewünschten Zusatzrente, richtet sich nach den
Lebensumständen des Versicherungsnehmers. Wichtige Faktoren sind hierbei
beispielsweise, welche Kosten er im Alter erwartet, wie der Lebensabend
gestaltet werden soll oder ob Fehlzeiten in der gesetzlichen
Rentenversicherungen vorliegen. Im Hinblick auf die Höhe der Rente gilt,
dass die Beiträge umso niedriger werden, je früher die Versicherung
abgeschlossen wird. Allerdings sollte beim Abschluss auf die garantierte
Versicherungssumme geachtet werden, da die erwartete Ablaufleistung
inklusive der möglichen Überschüsse eben nur prognostiziert, jedoch
nicht garantiert werden kann. Zudem gilt zu beachten, dass die Erträge
aus der privaten Rentenversicherung unter Umständen abgabenpflichtig
sind. Daher sollte der Zeitpunkt, ab dem die Auszahlung beginnt, die
Vertragslaufzeit und die Form der Auszahlung so gewählt werden, dass die
Steuerbelastung möglichst niedrig ist. Daneben sollte auf die
Möglichkeit geachtet werden, den Vertrag möglichst flexibel zu
gestalten, damit die Beitragszahlung, gerade bei langjährigen Verträgen,
an die jeweilige Situation angepasst werden kann. Des weiteren können
zusätzliche Vereinbarungen geschlossen werden, beispielsweise, dass das
angesparte Guthaben im Todesfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird
oder die eventuell vorhandenen Fördermöglichkeiten nach Möglichkeit
ausgeschöpft werden.
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